Autoren
Einreichung von Beiträgen
Wir freuen uns über Ihre Mitwirkung am Steuer-Seminar und laden Sie herzlich ein, einen Fall aus Ihrer praktischen Tätigkeit für unsere Leser aufzubereiten. Eine Übersicht über bereits vergebene sowie noch zu bearbeitende Entscheidungen finden Sie hier. Bei der Erstellung eines Beitrags bitten wir Sie, die nachfolgenden Hinweise zu beachten.
Zielsetzung
Beiträge sollen „auf den Punkt“ informieren und bewusst auf umfangreiche theoretische Ausführungen verzichten.
Umfang
Typischerweise zwei bis vier Word-Seiten; bei komplexeren Themen sind auch längere Beiträge möglich.
Themen
Häufig Anknüpfung an aktuelle Rechtsprechung, jedoch mit klarem Mehrwert gegenüber der bloßen Urteilslektüre (z.B. Vereinfachung des Sachverhalts, Übertragung auf vergleichbare Fallkonstellationen). Darüber hinaus sind eigenständige Themen ausdrücklich willkommen. Die Themenauswahl erfolgt grundsätzlich durch die Autoren selbst. Besonders geeignet sind Konstellationen, mit denen Sie sich ohnehin im Rahmen Ihrer Tätigkeit vertieft befasst haben und die sich in einen instruktiven Fall „übersetzen“ lassen.
Aufbau von Beiträgen
Um eine einheitliche Aufbereitung der Beiträge sicherzustellen, bitten wir Sie, sich bei der Erstellung Ihres Manuskripts an die nachfolgend dargestellte Gliederung zu halten.
1
Überschrift
Die Überschrifte sollte das behandelte Problem präzise benennen und möglichst bereits die zentrale Aussage oder Besonderheit des Falls erkennen lassen.
2
Einleitung
Zu Beginn steht eine kurze Einführung in die Rechtsfrage. In wenigen Sätzen sind die rechtlichen Grundlagen, die praktische Relevanz und der Bezug zur aktuellen behandelten Frage darzustellen. Umfangreiche theoretische Ausführungen sollten vermieden werden.
3
Sachverhalt
Der Sachverhalt ist knapp, verständlich und vereinfacht darzustellen. Nicht entscheidungserhebliche Details sind wegzulassen. Ziel ist es, den Leser schnell an die zentrale Fragestellung heranzuführen. Zur Vereinheitlichung der Darstellung sollen fiktive Jahreszahlen verwendet werden (z.B. „01“, „02“, „03“). Der Sachverhalt ist aus Sicht des Steuerpflichtigen („Stpfl.“) und nicht aus der Perspektive des Verfahrensbeteiligten (Kläger, Antragsteller, Einspruchs- oder Beschwerdeführer, usw.) darzustellen, da sie für das Verständnis der steuerrechtlichen Fragestellung regelmäßig ohne Bedeutung sind und die Lesbarkeit beeinträchtigen können.
4
Frage(n)
An den Sachverhalt schließt sich eine konkrete Frage an. Diese sollte die steuerrechtliche Kernproblematik des Falls klar herausarbeiten und möglichst in einem Satz formuliert werden.
5
Antwort(en)
Die Antwort erfolgt unmittelbar und prägnant. Der Leser soll bereits an dieser Stelle die Lösung des Falls erkennen können.
6
Begründung
Die Begründung bildet den Hauptteil des Beitrags. Die wesentlichen Argumente der Rechtsprechung, Verwaltung oder Literatur sind strukturiert und nachvollziehbar darzustellen. Empfehlenswert sind kurze Zwischenüberschriften, die einzelne Argumentationsschritte gliedern. Dabei sollte stets der praktische Erkenntnisgewinn für den Leser im Vordergrund stehen.
7
Anmerkung
Den Abschluss kann (optional) eine Anmerkung des Autors bilden. Hier können die Entscheidung eingeordnet, praktische Konsequenzen aufgezeigt sowie Hinweise für vergleichbare Fallkonstellationen gegeben werden. Die Anmerkung soll einen zusätzlichen Nutzen für die Leser bieten. Sofern die behandelte Entscheidung aufgrund zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen nicht mehr unmittelbar anwendbar ist, sollte in der Anmerkung erläutert werden, ob und in welchem Umfang ihre Grundsätze für die aktuelle Rechtslage weiterhin Bedeutung haben.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie kompakte Antworten zu häufigen gestellten Fragen.
An wen sind Anfragen zu senden?
Bitte prüfen Sie vorab hier, ob Ihre Entscheidung bereits vergeben ist. Danach können Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail zusenden.
Kann ich vorab abstimmen, ob eine Entscheidung oder ein Thema geeignet ist?
Ja. Eine kurze Themenanfrage kann jederzeit vorab gesendet werden. Eine Übersicht über bereits vergebene sowie noch zu bearbeitende Entscheidungen finden Sie hier.
Muss der Beitrag auf einer aktuellen Gerichtsentscheidung beruhen?
Nein. Zwar orientieren sich viele Beiträge an aktueller Rechtsprechung, zwingende Voraussetzung ist dies jedoch nicht. Entscheidend sind die Praxisrelevanz des Themas und die fallorientierte Aufbereitung.
Welche Länge sollen Beiträge haben?
Beiträge umfassen regelmäßig etwa 5.500 bis 8.500 Zeichen, einschließlich Leerzeichen und Fußnoten.
Dürfen Beiträge bereits anderweitig veröffentlicht
worden sein?
Nein. Wurde jedoch bereits eine Urteilsanmerkung veröffentlicht, kann daraus häufig ein eigenständiger Fall für das Steuer-Seminar entwickelt werden.
