Autoren
Autor werden im Steuer-Seminar
Sie beschäftigen sich gerne mit steuerrechtlichen Fragen und möchten Ihr Wissen weitergeben? Ich freue mich über Ihre Mitwirkung am Steuer-Seminar. Ob Sie bereits regelmäßig veröffentlichen oder Ihren ersten Beitrag verfassen möchten: Entscheidend ist, dass Sie eine steuerrechtliche Fragestellung verständlich anhand eines Falls erläutern. Gerne unterstütze ich Sie bei der Themenauswahl und der Ausarbeitung.
Beitragsidee besprechen: Für eine erste Anfrage genügen einige Sätze zu Ihrer Idee oder ein Hinweis auf eine interessante Entscheidung. Sie möchten mitwirken, haben aber noch kein konkretes Thema? Sprechen Sie mich gerne per E-Mail an.
Zielsetzung
Beiträge sollen „auf den Punkt“ informieren und bewusst auf umfangreiche theoretische Ausführungen verzichten.
Umfang
Beiträge sollten möglichst nicht mehr als 5.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen und Fußnoten umfassen. Benötigt das Thema eine ausführlichere Darstellung, stimmen Sie den Umfang bitte vorab mit dem Herausgeber ab.
Themen
Gerne können Sie eine aktuelle Entscheidung oder ein eigenes Thema vorschlagen. Ebenso unterstütze ich Sie dabei, ein geeignetes Thema aus Ihrem Interessengebiet zu finden. Bitte stimmen Sie das Vorhaben vor Beginn der Ausarbeitung kurz mit mir ab.
Aufbau von Beiträgen
Der Beitrag entwickelt aus einer steuerrechtlichen Fragestellung einen eigenständig verständlichen Fall. Der Sachverhalt einer Gerichtsentscheidung darf dafür vereinfacht und auf die zentrale Rechtsfrage zugeschnitten werden.
1
Überschrift
Die Überschrift sollte das behandelte Problem oder Thema präzise benennen und nach Möglichkeit bereits die zentrale Aussage oder Besonderheit des Falls erkennen lassen.
2
Einleitung
Zu Beginn steht eine kurze Einführung in die Rechtsfrage. In wenigen Sätzen sind die rechtlichen Grundlagen, die praktische Relevanz oder der Bezug zur aktuellen behandelten Frage darzustellen. Umfangreiche theoretische Ausführungen sollten vermieden werden.
3
Sachverhalt
Der Sachverhalt ist knapp, verständlich und vereinfacht darzustellen. Nicht entscheidungserhebliche Details sind wegzulassen. Ziel ist es, den Leser schnell an die zentrale Fragestellung heranzuführen. Zur Vereinheitlichung der Darstellung sollen fiktive Jahreszahlen verwendet werden (z.B. „01“, „02“, „03“). Soweit konkrete Kalenderjahre für die anzuwendende Rechtslage oder Übergangsregelungen entscheidend sind, bleiben sie erhalten. Der Sachverhalt ist aus Sicht des Steuerpflichtigen („Stpfl.“) und nicht aus der Perspektive des Verfahrensbeteiligten (Kläger, Antragsteller, Einspruchs- oder Beschwerdeführer, usw.) darzustellen, da sie für das Verständnis der steuerrechtlichen Fragestellung regelmäßig ohne Bedeutung sind und die Lesbarkeit beeinträchtigen können.
4
Frage(n)
An den Sachverhalt schließt sich eine konkrete Frage an. Diese sollte die steuerrechtliche Kernproblematik des Falls klar herausarbeiten und möglichst in einem Satz formuliert werden.
5
Antwort(en)
Die Antwort erfolgt unmittelbar und prägnant. Der Leser soll bereits an dieser Stelle die Lösung des Falls erkennen können.
6
Begründung
Die Begründung bildet den Hauptteil des Beitrags. Die wesentlichen Argumente der Rechtsprechung, Verwaltung oder Literatur sind strukturiert und nachvollziehbar darzustellen. Empfehlenswert sind kurze Zwischenüberschriften, die einzelne Argumentationsschritte gliedern. Dabei sollte stets der praktische Erkenntnisgewinn für den Leser im Vordergrund stehen.
7
Anmerkung
Den Abschluss kann (optional) eine Anmerkung des Autors bilden. Hier können die Entscheidung eingeordnet, praktische Konsequenzen aufgezeigt sowie Hinweise für vergleichbare Fallkonstellationen gegeben werden. Die Anmerkung soll einen zusätzlichen Nutzen für die Leser bieten. Sofern die behandelte Entscheidung aufgrund zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen nicht mehr unmittelbar anwendbar ist, sollte in der Anmerkung erläutert werden, ob und in welchem Umfang ihre Grundsätze für die aktuelle Rechtslage weiterhin Bedeutung haben.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie kompakte Antworten zu häufig gestellten Fragen.
An wen sind Anfragen zu senden?
Bitte prüfen Sie vorab hier, ob Ihre Entscheidung bereits vergeben ist. Danach können Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail zusenden.
Kann ich vorab abstimmen, ob eine Entscheidung oder ein Thema geeignet ist?
Ja. Eine kurze Themenanfrage kann jederzeit vorab gesendet werden. Eine Übersicht über bereits vergebene sowie noch zu bearbeitende Entscheidungen finden Sie hier.
Muss der Beitrag auf einer aktuellen Gerichtsentscheidung beruhen?
Nein. Zwar orientieren sich viele Beiträge an aktueller Rechtsprechung, zwingende Voraussetzung ist dies jedoch nicht. Entscheidend sind die Praxisrelevanz des Themas und die fallorientierte Aufbereitung.
Welche Länge sollen Beiträge haben?
Beiträge umfassen regelmäßig etwa 5.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen und Fußnoten).
Dürfen Beiträge bereits anderweitig veröffentlicht
worden sein?
Nein. Wurde jedoch bereits eine Urteilsanmerkung veröffentlicht, kann daraus häufig ein eigenständiger Fall für das Steuer-Seminar entwickelt werden.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Nach der Themenabstimmung vereinbaren wir einen passenden Abgabetermin. Ihr Manuskript wird anschließend von mir fachlich und redaktionell durchgesehen. Etwaige Überarbeitungsvorschläge stimme ich mit Ihnen ab. Vor der Veröffentlichung erhalten Sie eine Korrekturfassung.
